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Der Kreisgeschäftsführer führt die Geschäfte des Kreisverbandes im Rahmen der durch den Vorstand bestimmten strategischen Ausrichtung selbstständig und eigenverantwortlich. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:
Durchführung des operativen Geschäfts
fristgerechte Erstellung des Jahresabschlusses
fristgerechte Erstellung des Haushaltsplanes / Wirtschaftsplanes
Erstellung, Entwicklung und Umsetzung der örtlichen Strategie
Erstellung der Finanz-, Liquiditäts- und Investitionsplanung
Umsetzung der Beschlüsse des Vorstandes, der Richtlinien des Landesvorstandes
Vermögensangelegenheiten
Personalangelegenheiten einschließlich Einstellung und Entlassung des hauptberuflichen Personals
Organisation der Kreisgeschäftsstelle und aller anderen Dienststellen im Kreisverbandsgebiet
Der Kreisgeschäftsführer leitet die Kreisgeschäftsstelle und ist Dienstvorgesetzter des beim Kreisverband tätigen Personals und Dienststellenleiter im Sinne des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes. Er kann an allen Sitzungen und Veranstaltungen innerhalb des Kreisverbandes mit beratender Stimme teilnehmen.